Karlsruhe. Wegen der Nichtzahlung des Mindestlohns muss ein Sicherheitsunternehmen über 100.000 Euro Strafe zahlen. Der Zoll entdeckte die Verstöße bereits 2019 bei einer Veranstaltung auf dem Hockenheimring.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Karlsruhe stellte damals Unregelmäßigkeiten bei den Beschäftigten der Firma fest. Anschließende Ermittlungen und Durchsuchungen bestätigten den Verdacht: Der 56-jährige Firmeninhaber hatte 30 Mitarbeitern nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Lohn gezahlt.
„Solche Verstöße ziehen empfindliche Bußgelder nach sich“, erklärte Alina Holm, Sprecherin des Hauptzollamts Karlsruhe. Zudem drohen strafrechtliche Konsequenzen, da mit dem fehlenden Lohn oft auch keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden. (ots/ksc)