Kurz vor dem fünften Jahrestag des Explosionsunfalls mit fünf Toten beim Chemieriesen BASF in Ludwigshafen hat der Bundesgerichtshof die Revision des Angeklagten verworfen. Ein Urteil des Landgerichts Frankenthal sei damit rechtskräftig, teilte der BGH in Karlsruhe mit. Das Landgericht hatte 2019 einen 65 Jahre alten Mann unter anderem wegen fahrlässiger Tötung in fünf Fällen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Dem Gericht zufolge hatte der Angeklagte am 17. Oktober 2016 Schweißarbeiten an einer stillgelegten Rohrleitung vorzunehmen und setzte seinen Trennschleifer versehentlich an einer benachbarten gasführenden Leitung an. Bei der anschließenden Explosion wurden auch 44 Menschen verletzt. Gegen das Urteil hatte der Verteidiger des Angeklagten Revision eingelegt.