Baden-Württemberg. Der baden-württembergische Landtag hat im Juli ein neues Rettungsdienstgesetz verabschiedet, das seit dem 2. August in Kraft ist. Die Björn Steiger Stiftung – eine gemeinnützige Organisation – plant, gegen dieses Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen, da sie Grundrechte verletzt sieht. Das Gesetz schreibt vor, dass Rettungskräfte in 95 Prozent der Fälle innerhalb von zwölf Minuten eintreffen müssen. Die Stiftung kritisiert, dass nicht alle Notfälle in der erforderlichen Zeit behandelt werden, besonders Herzinfarkte. Der Präsident der Stiftung, Pierre-Enric Steiger sieht außerdem kritisch, dass dem neuen Gesetz zufolge nur 80 Prozent der Herzinfarktpatienten innerhalb der notwendigen Frist von einer Stunde medizinisch adäquat versorgt werden müssten. Das neue Gesetz sei das Erste in einem Land, in dem der Staat 20 Prozent der Herzinfarktpatienten faktisch als nicht „rettbar“ erklärt – alleine wegen der gesetzlichen Planungsvorgaben, so Steiger.
Die Stiftung meint, dass das Gesetz somit eine „Sterbequote“ einführe und damit gegen das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit verstoße. Die Stiftung wird von mehreren Notarztverbänden unterstützt. Oppositionspolitiker im Landtag sehen ihre Bedenken bestätigt und fordern Änderungen. Das Bundesverfassungsgericht muss entscheiden, ob die Beschwerde zugelassen wird.