Do, 03.08.2023 , 08:17 Uhr

Karlsruhe: BGH urteilt zu Entschädigung wegen Auftrittsverboten in Corona-Pandemie

Corona-Lockdown und plötzlich war alles zu Ende. Keine Konzerte, keine Zaubershows, keine Bühnenauftritte, kein Gig auf Hochzeiten mehr. So mancher Künstler gab auf. Ob einem Berufsmusiker eine Entschädigung zusteht, entscheidet der Bundesgerichtshof.

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheidet am Donnerstag (10.00), ob das Land Baden-Württemberg einen Berufsmusiker wegen der Corona-Auftrittsverbote entschädigen muss. Der 47 Jahre Bandleader Martin Kilger will vom Land Baden-Württemberg rund 8300 Euro zurückhaben – wegen geplatzter Auftritte und dadurch entstandener Einnahmeausfälle zwischen März und Juli 2020. Kilger stammt aus Heidelberg und hat unter anderem mit Xavier Naidoo oder Joe Cocker zusammengearbeitet.

Bei der Verhandlung vor einer Woche hatte der unter anderem für Staatshaftungsrecht zuständige 3. Senat erkennen lassen, genauer über die mögliche Rechtswidrigkeit der Verordnung nachdenken zu wollen. Konkret gehe es darum, ob mit der strengen Regelung ein «enteignungsgleicher Eingriff» vorliege, Kilger dadurch also quasi rechtswidrig enteignet wurde. Einen solchen Eingriff sah der BGH durchaus als gegeben an. Fraglich ist aber, ob der Schutz der Bevölkerung vor dem Virus nicht dennoch Vorrang hatte.

Die Vorinstanzen hatten eine Haftung des Landes klar abgelehnt – auch in Bayern, wo Kilger eine Musik-Produktionsfirma besitzt und ebenfalls vor Gericht gezogen war. Sein BGH-Anwalt hatte argumentiert, dass Künstler mit ihren üblicherweise geringen Einkommen anders zu bewerten seien, als etwa durch den Lockdown ebenfalls geschädigte Betriebe oder Unternehmen. Diesbezügliche Staatshaftungsklagen hatte der BGH bislang zurückgewiesen. (Az. III ZR 54/22) (dpa/dls)

 

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