Kaiserslautern. Wegen Zündeleien seiner Anhänger muss Fußball-Zweitligist 1. FC Kaiserslautern eine Geldstrafe in Höhe von 99 700 Euro zahlen. Das entschied das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bunds (DFB). Davon kann der Verein bis zu 33 200 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis Ende des Jahres nachzuweisen wäre, wie es hieß. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, dieses ist damit rechtskräftig.
Vor Anpfiff des Halbfinals im DFB-Pokal beim 1. FC Saarbrücken im April hatten FCK-Fans den Angaben zufolge 30 Bengalische Feuer und eine Rakete gezündet. Im weiteren Spielverlauf und nach Schlusspfiff seien von den Anhängern der Roten Teufel weitere 100 Bengalische Feuer, sieben Blinker und ein Böller abgebrannt und eine weitere Rakete auf den Rasen geschossen worden. Zudem entfachten sie nach Abpfiff unter der Tribüne ein größeres Feuer, das von der Feuerwehr gelöscht werden musste, wie der DFB mitteilte.