Kaiserslautern. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den 1. FC Kaiserslautern wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 300 000 Euro belegt. Wie der Verein mitteilte, könne der FCK bis zu 100 000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Das müsse dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachgewiesen werden.
Beim DFB-Pokalfinales gegen Bayer 04 Leverkusen am 15. Mai 2024 in Berlin seien über die gesamte Spieldauer im Fanblock der roten Teufel rund 300 pyrotechnische Gegenstände gezündet worden.
Die Verantwortlichen des FCK machten in einer Mitteilung nochmals deutlich, dass das Abbrennen von Pyrotechnik eine Gefahr für andere Personen darstellt und daher nicht geduldet werden kann. Der FCK werde wie gewohnt versuchen, Einzeltäter zu identifizieren und gegebenenfalls Ersatz für erbrachte Zahlungen zu leisten. (pol/dls)