Mit der Übernahme des Kabelnetzbetreibers Unitymedia durch Vodafone wird RNF in der gesamten Metropolregion Rhein-Neckar (Nordbaden, Vorder- und Südpfalz, Südhessen) im TV-Kabelnetz von Vodafone nicht nur in digitaler, sondern auch in HDTV-Qualität ausgestrahlt. In der Sendertabelle Ihres TV-Gerätes finden Sie die Hinweise „RNF“ und „RNF-HD“. Finden Sie diese Einträge nicht, so starten Sie bitte einen Sendersuchlauf. Nähere Angaben dazu finden Sie in der Bedienungsanleitung zu Ihrem Fernsehempfänger.
Wählen Sie bitte „RNF-HD“. Nur so können Sie das RNF-Programm in der besten HDTV-Qualität genießen. Auf Wunsch können Sie das RNF-HD-Programm auch auf einen Programmplatz Ihrer Wahl legen (Favoritenliste). Wie das geht, zeigt ein Blick in die Bedienungsanleitung. Und das Beste: RNF in HDTV-Qualität kostet nichts extra.
Weitere Infos auch im RNF-Text auf Seite 426 und unter www.finde.rnf.de
Zahlreiche Mieter:innen zahlen die Kosten für den klassischen Kabelanschluss zum Empfang von TV oder Internet über die Mietnebenkostenabrechnung, egal ob der Anschluss genutzt wird oder nicht. Dieses wird „Nebenkostenprivileg“ genannt. Aufgrund des neuen Telekommunikationsgesetzes sind diese Verträge ab dem 01.07.2024 nicht mehr gültig. Betroffen sind ausschließlich Mieter:innen, nicht jedoch private Hausbesitzer!
Was bedeutet diese Info für RNF-Zuschauer die das 24-Stunden-Regionalprogramm über den klassischen Kabelanschluss empfangen?
TV-Kunden können ab dem 01.07.2024 frei wählen, über welchen Empfangsweg sie TV schauen. Ähnlich der freien Wahl des Anbieters für Gas, Strom oder Mobilfunk. Soll es beim klassischen Kabelanschluss bleiben, müssen Mieter für den TV- oder Internetempfang mit dem Kabelnetzbetreiber einen eigenen Vertrag schließen. Mieter:innen sollten sich grundsätzlich und rechtzeitig beim Vermieter, Kabelnetzbetreiber oder der zuständigen Hausverwaltung informieren um festzustellen, ob sie betroffen sind.
Wenn ich Mieter:in bin und keine eigene Rechnung für meinen Kabelanschluss erhalte, was muss ich tun?
Nach dem 01.07.2024 gibt es von Fall zu Fall verschiedene Möglichkeiten:
Der Kabelnetzprovider bietet Vermietern und Immobilienunternehmen sog. „Mehrnutzerverträge“ (MNV) an. Hier müssen Mieter:innen nicht selber aktiv werden, sondern werden über den Vermieter oder die Hausverwaltung, zumeist schriftlich, informiert. Wenn einzelne Mieter in einem Mehrparteienhaus keinen TV-Empfang über den Kabelanschluss wollen, so müssen die Empfangsdosen vom Provider abgeklemmt werden. Schließen Vermieter keinen MNV ab, müssen Mieter:innen mit dem Kabel-Provider selbst eine „Versorgungsvereinbarung“, d.h. eine separate vertragliche Vereinbarung über einen Kabelanschluss abschließen. Danach erhalten Mieter:innen für den Kabelanschluss monatlich eine eigene Rechnung. Möchten Mieter:innen den Kabelanschluss überhaupt nicht mehr nutzen, d.h. über andere Wege (Satellit, Streaming, IP-TV etc.) fernsehen, entfallen nach dem 01.07.2024 die Kosten für den in der Wohnung befindliche Kabelanschluss komplett.
Achtung! RNF-Zuschauer:innen sollten im Falle eines Wechsels des Empfangswegs berücksichtigen, dass das RNF-Regionalprogramm auf dem Satelliten ASTRA ausschließlich über das in der Sendertabelle aufgeführte Programm „Lokal-TV-Portal HD“ empfangen werden kann. Zwingend notwendig ist dazu auch der Anschluss des Smart-TV an das Internet. Nähere Infos entnehmen Sie bitte der Webseite www.finde.rnf.de oder www.lokal-tv-portal.de
Ich besitze eine Eigentumswohnung und verfüge über einen Kabelanschluss. Was ist zu tun?
Hier ist der Sachverhalt ein wenig komplizierter. Grundsätzlich gelten die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft. Die Eigentümergemeinschaft kann nach einem Beschluss über ein Sonderkündigungsrecht zum 30.06.2024 Mehrnutzungsverträge mit dem Kabel-Provider kündigen. Wird davon kein Gebrauch gemacht oder entscheidet die Gemeinschaft gegen eine Kündigung, so hat der Vertrag mit dem Kabelfernsehanbieter weiter Bestand. Dann erfolgt die Zahlung für den Anschluss über das sogenannte „Hausgeld“. Eine Abrechnung über die Nebenkosten ist nicht mehr erlaubt. Die Verbraucherzentralen warnen in diesem Zusammenhang vor sogenannten "Medienberater:innen" die an der Haustür klingeln oder sich per Telefon melden. Diese versuchen mit teilweise unseriösen Mitteln zusätzliche, meist unnötige Kabelverträge abzuschließen. Lassen Sie sich auch nach dem 01.07.2024 nicht einschüchtern und setzen sich in Ruhe mit dem Vermieter, dem Kabelnetzprovider oder der Hausverwaltung in Verbindung. Es droht weder eine „Zwangsabschaltung“ noch eine Strafverfolgung wegen „Schwarznutzung“.
RNF informiert aktuell auf den Seiten www.rnf.de/empfang und www.finde.rnf.de über alle Empfangswege. Auch nach dem 01.07.24 ist RNF weiterhin im TV-Kabelnetz wie gewohnt empfangbar. Es ändert sich lediglich die Abrechnung des Anschlusses.
Wichtige Zusatzinformation! Bitte beachten!
Mieter:innen, die über das TV-Kabel zwar nicht fernsehen, aber einen Internetzugang nutzen, sind ebenfalls betroffen! Der Internetzugang per Kabelanschluss darf nach dem 01.07.2024 ebenfalls nicht mehr über die Nebenkosten abgerechnet werden.
Auch in diesem Fall muss ein separater Vertrag über die Nutzung von Internet über den Kabelanschluss geschlossen werden. Nähere Informationen gibt es entweder über den Vermieter, die zuständige Hausverwaltung oder vom Internetanbieter (z.B. Vodafone) direkt.
RNF wünscht auch weiterhin einen guten und störungsfreien Empfang.