Wiesbaden. Die hessische Landesregierung überprüft aktuell, ob Schülerinnen und Schülern bei der Vorbereitung auf das Abitur der Zugang zu alten Prüfungsaufgaben erleichtert werden könnte. Das geht aus einer Antwort des Kultusministeriums in Wiesbaden auf eine parlamentarische Anfrage der SPD-Landtagsfraktion hervor. Das Ministerium verweist aber auch darauf, dass schon jetzt allen Schulen, die zum Abitur führen, frühere Aufgaben mit Lösungs- und Bewertungshinweisen zur Verfügung gestellt würden.
Lehrkräfte könnten auf die relevanten Materialien kostenfrei zugreifen und sie zur gezielten Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler nutzen. «Die Landesregierung überprüft aktuell, ob und welche weitergehenden Möglichkeiten bestehen, Aufgaben der Abiturprüfungen zugänglich zu machen», ergänzte das Kultusministerium.
Abituraufgaben – ohne Lösungs- und Bewertungshinweise – würden regelmäßig von Verlagen erworben und mit eigenen Lösungshinweisen veröffentlicht. Den Verlagen werde eine Entgeltpauschale von 400 Euro pro Fach, Anspruchsniveau (Grundkurs/Leistungskurs) und Rechnertechnologie (für das Fach Mathematik) erhoben.
Ein kommerzielles Interesse verfolge die Landesregierung mit dem Verkauf der Aufgaben nicht, erläuterte das Ministerium. Die entsprechenden Veröffentlichungen seien dann für etwa 15 Euro pro Fach im Handel erhältlich oder könnten in öffentlichen Bibliotheken eingesehen werden.
Der SPD-Bildungsexperte Christoph Degen forderte, dass angehende Abiturientinnen und Abiturienten die alten Aufgaben kostenfrei nutzen dürfen. Dies werde beispielsweise in Niedersachsen digital ermöglicht. «Falls dann ein Verlag noch Bedarf haben sollte, kann dieser die Aufgaben aufbereitet und um Lösungswege ergänzt verkaufen, so dass immer noch ein Mehrwert für den Verkauf ihrer Publikation gegeben wäre», erläuterte Degen.
Das Kultusministerium führte aus, dass nach dem Informationsfreiheitsgesetz zwar kein Anspruch auf die Herausgabe alter Abi-Aufgaben bestehe – jedoch der Zugang schon jetzt jedem Interessenten ermöglicht werde. Dabei würden Gebühren fällig, die sich nach dem Verwaltungsaufwand der Anfrage richten. Es gebe auch die Möglichkeit einer gebührenfreie Einsichtnahme – ohne das Recht zur Kopie oder Abschrift. (dpa)