Von diesem Donnerstag (11.11.) an gelten in Hessen schärfere Corona-Regeln. Sie betreffen vor allem Menschen, die weder geimpft sind noch zuletzt eine Infektion mit dem Coronavirus überstanden haben. Für Bereiche oder Einrichtungen, in denen die 3G-Regel gilt und somit nur Geimpfte, Genesene oder Getestete Zutritt haben, reicht nun kein Antigen-Schnelltest mehr aus. Stattdessen ist ein PCR-Test als Nachweis erforderlich, der deutlich teurer ist und einen längeren zeitlichen Vorlauf braucht.
Konkret betrifft das die Innenbereiche von Veranstaltungen, Messen und Kulturbetrieben, Freizeiteinrichtungen, Sportstätten, Kulturstätten, Gaststätten, Spielbanken und Spielhallen sowie Prostitutionsstätten, sofern die Einrichtungen nicht selbst schon die 2G-Regel eingeführt wurde. Ausnahmen gelten für Kinder unter 12 Jahren und andere Menschen, die sich derzeit nicht impfen lassen können und das mit einem ärztlichen Attest nachweisen können.
Auch für Betriebe mit Beschäftigten, die am Arbeitsplatz Kontakt zu externen Kunden haben, gelten nun 3G-Regeln. Davon betroffen sind etwa das Personal in Supermärkten, im Öffentlichen Personennahverkehr sowie bei Friseuren. Der Arbeitgeber muss zweimal die Woche eine Testmöglichkeit für seine Mitarbeiter zur Verfügung stellen, für das Personal ist das Testen verpflichtend.
Bei 3G-Großveranstaltungen mit mehr als 5000 Teilnehmern dürfen nach den neuen Vorgaben künftig maximal zehn Prozent der Besucher Getestete sein. Die übrigen müssten entweder geimpft oder genesen sein.
An den Schulen müssen alle nicht geimpften Schülerinnen und Schüler für die Teilnahme am Präsenzunterricht nun drei- statt zweimal pro Woche einen negativen Testnachweis vorlegen. Die Schulen stellen die Antigen-Schnelltests weiterhin kostenlos zur Verfügung. (dpa/lhe/asc)