Mit den neuen Corona-Regeln wird in Hessen ab Montag in den Schulen die Testpflicht aufgehoben. Stattdessen werden allen Schülerinnen und Schülern sowie dem Personal wöchentlich zwei Tests für die freiwillige Testung zu Hause zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig entfällt die Möglichkeit, die Kinder und Jugendlichen voraussetzungslos vom Präsenzunterricht abzumelden. Alle Schülerinnen und Schüler müssen wieder am Unterricht in der Schule teilnehmen.
Die Kinder und Jugendlichen können aber auf Antrag von der Präsenzpflicht befreit werden. Voraussetzung dafür ist nach Angaben der Landesregierung, dass sie selbst oder Angehörige ihres Haushalts bei einer Corona-Infektion dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt wären. Das gilt etwa bei einer ärztlich bestätigten Vorerkrankung oder einer diagnostizierten Immunschwäche.
Nach der neuen hessischen Corona-Verordnung, die offiziell seit Freitag und zunächst bis 26. Mai gilt, beträgt die Zeit der Quarantäne für Menschen, die mit dem Coronavirus infiziert sind, nur noch fünf Tage. Eine Freitestung ist nicht mehr notwendig. Wenn Krankheitssymptome aufgetreten sind, solle die Isolation aber eigenverantwortlich fortgesetzt werden, bis mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit vorliegt.
Auch ungeimpfte Haushaltsangehörige von positiv-getesteten Personen müssen in Hessen nicht mehr in Quarantäne. Haushaltsangehörigen und engen Kontaktpersonen von Infizierten wird empfohlen, mindestens fünf Tage ihre Kontakte zu reduzieren und sich täglich zu testen. Infiziertes medizinisches Personal darf nach den neuen Regeln seine Tätigkeit frühestes am fünften Tag nach dem Beginn der Isolation mit einer Freitestung wiederaufnehmen. Das negative Testergebnis muss dem Gesundheitsamt vorliegen.