So, 03.04.2022 , 16:59 Uhr

Hessen: Die neuen Corona-Regeln

Die neuen Corona-Regeln in Hessen sehen eine Masken- und Testpflicht nur noch in besonders sensiblen Lebensbereichen wie Krankenhäusern und Altenheimen vor. In Bussen und Bahnen sowie in Sammelunterkünften muss weiter ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. In den hessischen Schulen gibt es künftig noch Corona-Tests.

Hintergrund für die ab Samstag geltende neue Corona-Verordnung sind die Vorgaben des geänderten Bundesinfektionsschutzgesetzes. Danach sind rechtlich nur noch Corona-Basisschutzmaßnahmen mit einer Maskenpflicht und Testvorgaben in eng begrenzten Bereichen möglich. Die neuen Corona-Regeln in Hessen gelten zunächst bis zum 29. April:

Eine Maskenpflicht gilt danach noch in Arztpraxen und Krankenhäusern, in Alten- und Pflegeheimen sowie bei Pflege- und Rettungsdiensten. Auch in Bussen und Bahnen im ÖPNV sowie im Fernverkehr und in Sammelunterkünften wie etwa Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften besteht weiter die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus. Eine Ausnahme dieser Pflicht gilt in Krankenhäusern für stationäre Patienten.

Corona-Testpflichten bestehen laut hessischer Landesregierung für Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Sammelunterkünften. Ausnahmen sind für Geimpfte und Genesene sowie aus sozialethischen Gründen möglich und von der Einrichtungsleitung zu erlassen. Bewohner-Testungen könnten gerade in Pflegeheimen bei einem Ausbruchsgeschehen anlassbezogen vom zuständigen Gesundheitsamt angeordnet werden.

In den hessischen Schulen werden nach der neuen Corona-Verordnung Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler weiterhin drei Mal wöchentlich getestet. Justizvollzugs- und Abschiebehaftanstalten können selbst über die Anordnung von Testpflichten entscheiden.

Corona Hessen Regeln

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