Nach einigem Hin und Her ist jetzt ein Strafbefehl gegen einen Mann rechtskräftig, der in Heidelberg einer Taube den Kopf abgerissen haben soll. Nach Angaben des Amtsgerichtes muss der 50-Jährige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz 1350 Euro Bußgeld zahlen. Damit gilt der Mann nicht als vorbestraft. Im März vergangenen Jahres alarmierten Zeugen die Polizei, als der Beschuldigte aus dem Rhein-Neckar-Kreis in der Heidelberger Innenstadt eine Taube fing und ihr den Kopf abtrennte. Zur Begründung gab er an, dass sich der Vogel an seinem Mittagessen zu schaffen gemacht habe. Der Strafbefehl geht allerdings davon aus, dass der Beschuldigte die Taube gezielt mit Resten seiner Mahlzeit angelockt habe. (mho/dpa)