Ab heute tritt in Heidelberg eine strengere Satzung zum Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum in Kraft. Wer in Heidelberg künftig eine Ferienwohnung anbietet oder mehr als die Hälfte seiner Wohnung für zahlende Gäste bereitstellt, muss dies registrieren lassen – unabhängig von der Dauer und Häufigkeit einer „Kurzzeitvermietung“.
Eine solche Vermietung ist laut Sprecherin in der Regel „deutlich lukrativer“ als eine „normale“, auch wenn sie mehr Aufwand bedeute. Verkürzt wird auch die Zeitspanne, in der eine Wohnung ohne behördliche Genehmigung für Gäste „zweckentfremdet“ werden darf – von bisher unter sechs auf zweieinhalb Monate.
Auch sind Verwalter und Vermittler von Wohnraum hinsichtlich der Nutzung auskunftspflichtig. Zudem kann die Stadt bei den Homesharing-Plattformen Daten der Vermietenden erfragen. Die Regeln treten in Kraft, um Wohnraummangel besser bekämpfen zu können.