Mit dem Streit zwischen Land und Stadt Heidelberg um die Nutzung des früheren Gefängnisses «Fauler Pelz» muss sich nun auch ein Gericht auseinandersetzen. Die Stadt hat nach eigenen Angaben von Donnerstag eine Klage gegen das Land beim Verwaltungsgericht Karlsruhe eingereicht.
Anlass für den Schritt ist ein sogenannter Zurückstellungsbescheid, mit dem der Bauantrag des Landes für die Umwandlung des Ex-Knasts ein Jahr aufgeschoben werden soll. Das Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe hatte der Stadt nach ihren Angaben aber auferlegt, den Bescheid vorab zur Zustimmung vorzulegen. Dies verletze die Planungshoheit und das Selbstverwaltungsrecht der Stadt, hieß es zur Begründung der Klage. Der Bescheid gegen Sozialministerium und Land als Bauherrn sei bereits ergangen.
Mit einer Zurückstellung können es Gemeinden vor allem verhindern oder zumindest schwerer machen, dass mit einem geplanten Bau oder einem Sanierungsprojekt begonnen wird und Tatsachen geschaffen werden. Der Heidelberger Gemeinderat hatte Anfang Juni dem Vorschlag von Oberbürgermeister Eckart Würzner (parteilos) zur Zurückstellung zugestimmt. Käme es wirklich zu dieser Verzögerung, wäre das laut Beobachtern der Todesstoß für die vom Sozialministerium angestrebte, nach Landesangaben auf drei Jahre begrenzte Zwischennutzung.
Das Sozialministeriums will temporär 80 suchtkranke Straftäter möglichst schnell im Maßregelvollzug unterbringen und das alte Gefängnis dafür modernisieren. Sozialminister Manne Lucha (Grüne) hatte den Stadträten angesichts der verhärteten Fronten wiederholt, aber erfolglos zugesichert, die landeseigene Immobilie nur für drei Jahre zu benötigen und dann ein betriebsbereites Gebäude für die von der Stadt favorisierte universitäre Nutzung freizugeben. Die Stadt glaubt angesichts von 11 Millionen Euro Investitionen aber nicht an eine befristete Nutzung.