Im Prozess gegen einen wegen Mordes an seiner Ex-Freundin angeklagten Schüler werden am Mittwoch (8.30 Uhr) die Plädoyers am Heidelberger Landgericht erwartet. Es könnte nach Angaben einer Sprecherin sein, dass die Kammer noch am Nachmittag (14.30 Uhr) das Urteil verkündet. Andernfalls soll dies am Donnerstag passieren. Die Öffentlichkeit ist von dem Verfahren ausgeschlossen. Der 18-Jährige hatte die Tötung seiner Ex Freundin nach früheren Angaben der Sprecherin vor Gericht eingeräumt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, am 25. Januar die gleichaltrige Schülerin in der gemeinsamen Schule in St. Leon-Rot bei Heidelberg erstochen zu haben. Er soll mit einem Fleischmesser mehrfach auf die Abiturientin eingestochen haben – unter anderem in den Nacken und die Herzgegend. Sie starb noch am Tatort, einem Aufenthaltsraum. Der Deutsche floh den Angaben zufolge mit einem Auto und verursachte einen schweren Unfall im niedersächsischen Seesen. Dabei wurden der Angeklagte und ein weiterer Mann verletzt. Seither sitzt der 18-Jährige in Untersuchungshaft. Wegen dieses Unfalls wird ihm auch gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Das Verfahren endet nun voraussichtlich schneller als gedacht. Ursprünglich hatte das Gericht für die Verhandlung Termine bis 15. August angesetzt. Dass der Prozess nach dem Jugendgerichtsgesetz unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet, liegt daran, dass auch eine Körperverletzung aus dem November 2023 Teil der Anklage ist. Damals soll der mutmaßliche Täter die später getötete Schülerin mit der Faust geschlagen haben. Zu diesem Zeitpunkt war er noch 17 Jahre alt und damit minderjährig. (lsw/mj)