Nach den tödlichen Messerstichen eines 14-Jährigen gegen seinen 13 Jahre alten Widersacher im Februar in Sinsheim klagt die Staatsanwaltschaft den Verdächtigen wegen Mordes an. Nach Angaben der Behörde hätten die mit Hilfe von Sachverständigen geführten umfangreichen Ermittlungen ergeben, dass der Jugendliche strafrechtlich verantwortlich ist. Er sei reif genug gewesen, das Unrecht seiner Tat einzusehen, heisst es. Zudem sei er an jenem 24. Februar einem detaillierten Tatplan gefolgt. Als Motiv nennt die Staatsanwaltschaft unter anderem Eifersucht. Nach seiner Festnahme bestritt der 14-Jährige, das Kapitalverbrechen in einem Waldstück beim Sinsheimer Ortsteil Eschelbach begangen zu haben. (mho)