Der 14-Jährige, der im Februar im Sinsheimer Ortsteil Eschelbach einen 13 Jahre alten Jungen umbrachte, muss wegen heimtückischen Mordes neun Jahre ins Gefängnis. Dieses Urteil fällte die Jugendkammer des Landgerichts Heidelberg. Sie verhandelte seit Oktober unter Ausschluss der Öffentlichkeit gegen den Angeklagten. Es wurden 40 Zeugen und drei Sachverständige gehört.Dem Verfahren lagen 400 Seiten Prozessakten zugrunde. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der 14-Jährige das Mordopfer in ein Waldstück lockte und den arg- und wehrlosen Jungen mit sieben Messerstichen tötete. Der Angeklagte habe die Vorwürfe eingeräumt, teilte das Landgericht mit. Als Tatmotiv kommt Eifersucht in Frage. Der Mordfall unter Jugendlichen löste bundesweites Entsetzen aus. Die Staatsanwaltschaft sowie die Nebenklage forderten in ihren Plädoyers zehn Jahre Jugendstrafe, die Verteidigung sprach sich für siebeneinhalb Jahre aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (mho)