Heidelberg. Nach einem antisemitischen Vorfall bei der Burschenschaft Normannia im Jahr 2020 verkündet das Landgericht Heidelberg am Donnerstag (10.30 Uhr) sein Urteil in dem Berufungsverfahren. Die beiden Angeklagten, 24 und 25 Jahre alt, waren in erster Instanz wegen gefährlicher Körperverletzung und tätlicher Beleidigung schuldig gesprochen worden. Die Haftstrafen von acht Monaten wurden zur Bewährung ausgesetzt. Der 25-jährige Angeklagte war früher Mitarbeiter eines AfD-Landtagsabgeordneten in Nordrhein-Westfalen.
Im August 2020 hatte ein damals 25 Jahre alter Mann eine Party mit etwa 30 Feiernden im Haus der Normannia besucht. Dort soll er malträtiert worden sein. Er sei mit Gürteln geschlagen, mit Münzen beworfen und antisemitisch beleidigt worden, so die Staatsanwaltschaft zum Prozess vor dem Amtsgericht.
Das Opfer wurde dabei laut späterem Urteil verletzt und zudem als «Judensau» und «Drecksjude» beschimpft. Der Mann, Mitglied der Alten Leipziger Landsmannschaft Afrania in Heidelberg, hatte laut Staatsanwaltschaft zuvor berichtet, er habe jüdische Vorfahren. Nach seiner Misshandlung hatte er Anzeige erstattet. (dpa/lsw)