So., 09.02.2025 , 22:12 Uhr

Heidelberg: Prozess nach Bluttat in Heiligkreuzsteinach beginnt

Heidelberg. Die mutmaßliche Täterin ist tot, zwei weitere Frauen stehen vor Gericht – ein verwirrender Fall wird vor dem Landgericht Heidelberg verhandelt. Eine 48-Jährige soll im vergangenen Sommer in Heiligkreuzsteinach (Rhein-Neckar-Kreis) einen 42-Jährigen getötet haben – angeblich, weil sie meinte, das Opfer habe ihren Hund vergiftet. Die mutmaßliche Täterin ist inzwischen tot. Vor Gericht verantworten müssen sich nun zwei Frauen, die an der Tat beteiligt gewesen sein sollen: die Ehefrau des Toten sowie die Mutter der mutmaßlichen Täterin.

Auslöser für die Gewalttat soll der Tod eines Hundes Anfang Juli 2024 gewesen sein. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die 48-Jährige den Mann erstochen hat, weil er ihren Schäferhund vermeintlich vergiftet hatte. Ob das Tier wirklich vergiftet wurde, ist jedoch nicht bekannt.

Schwere Vorwürfe

Die Staatsanwaltschaft wirft der 39 Jahre alten Witwe Mord durch Unterlassen und Beihilfe zum Mord vor, der Mutter der mutmaßlichen Täterin Beihilfe zum Mord. Zum Prozessauftakt bestritten die beiden Angeklagten jedoch ihre Schuld.

Laut Staatsanwaltschaft kannten sich die 48 Jahre alte mutmaßliche Täterin und die Ehefrau des Opfers gut. Demnach soll die mutmaßliche Täterin sowohl ihre Freundin als auch ihre Mutter für die Durchführung der Tat gewonnen haben. Durch die Bereitschaft der Ehefrau, bei dem Plan mitzumachen, soll sich die 48-Jährige in ihrem Tatentschluss bestärkt gesehen haben.

Der Anklagebehörde zufolge hatte die Ehefrau des Opfers der mutmaßlichen Täterin per Textnachricht mitgeteilt, dass sie um 23.00 Uhr ins Bett gehen werde. Daraufhin sei die 48-Jährige in das Schlafzimmer der Eheleute gegangen und habe mehrfach auf das schlafende Opfer eingestochen. Die Ehefrau sei durch die Tat geweckt worden, habe aber nichts unternommen, um ihren Mann zu retten. Die Mutter der mutmaßlichen Täterin habe vor dem Anwesen Wache gestanden, so die Anklage.

Konnte Ehefrau Situation nicht richtig einschätzen?

Geduckt betrat die nun 39 Jahre alte Witwe beim Prozessauftakt den Gerichtssaal. Sie sprach mit leiser Stimme. Zwar habe sie sich von ihrem Mann scheiden lassen wollen – seinen Tod habe sie aber zu keinem Zeitpunkt gewollt, ließ sie über ihre Anwältin erklären.

Die Angeklagte berichtete ausführlich über Aufenthalte in Psychiatrien, Depressionen und von einem überfordernden Familienleben mit ihrem Mann und zwei Töchtern. Sie nehme wegen ihres psychischen Zustandes mehrfach am Tag Medikamente ein, die sie benommen und müde machten.

Zur Tatnacht erklärte ihre Anwältin: Die mutmaßliche Täterin habe zwar im Gespräch mit ihrer Freundin angekündigt, deren Mann umbringen zu wollen. Die 39-Jährige habe die Drohung aber nicht ernst genommen. Als die 48-Jährige in die Wohnung gekommen sei, habe die Ehefrau in schlaftrunkenem Zustand die Situation nicht gleich einschätzen können.

Ehefrau meldete Polizei einen Einbruch

Ihre Freundin habe sie mit einem Messer in Hand aufgefordert, einen Zettel mit Handlungsanweisungen anzunehmen. Da habe sie realisiert, dass diese ihre Drohung wahr gemacht habe. «Ich wusste jetzt, dass sie unberechenbar ist», so die Anwältin für die 39-Jährige.

Wie von ihrer Freundin gefordert, habe die Ehefrau aus Angst am frühen Morgen die Polizei angerufen und einen Einbruch gemeldet. Die Beamten fanden das Opfer mit Stichen in Kopf und Oberkörper.

In Verdacht geriet zunächst die Ehefrau. Doch die Ermittlungen führten später auch zur Mutter der mutmaßlichen Täterin. Die ließ beim Prozess über ihre Anwälte sagen, dass sie zu keiner Zeit vom Vorhaben ihrer Tochter gewusst habe. Sie habe keine Hilfe geleistet und hoffe, dass der Prozess ihre Unschuld beweise.

Lebenslange Haftstrafen möglich

Wenige Wochen nach der Tat wollten Einsatzkräfte nach längeren Ermittlungen die Wohnung der mutmaßlichen Täterin durchsuchen, die ebenfalls in dem 2.600-Einwohner-Ort wohnte. Dabei soll die Frau das Feuer auf die Polizisten eröffnet und eine Polizistin leicht verletzt haben. Die Einsatzkräfte zogen sich zunächst zurück und alarmierten eine Spezialeinheit. Als diese später ins Gebäude eindrang, wurde die 48-Jährige tot gefunden. Die Frau soll zusammen mit ihrer nun angeklagten Mutter in dem Haus gewohnt haben.

Folgt das Gericht der Staatsanwaltschaft, drohen den beiden Angeklagten lange Strafen. Mord durch Unterlassen bedeutet laut Landgericht Heidelberg generell, dass der oder die Beschuldigte die Tat selbst wollte – in dem Fall könnte eine lebenslange Haftstrafe verhängt werden. Bei Beihilfe zum Mord gehe es um eine Unterstützung des Täters, die 15 Jahre Gefängnis nach sich ziehen könne. Mit einem Urteil wird nicht vor Ende März gerechnet. (dpa)

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