Do, 18.11.2021 , 18:12 Uhr

Heidelberg: Paketbomben-Prozess - Urteil wird am Freitag erwartet

Im Prozess um explosive Postsendungen an Lebensmittelfirmen verkündet das Landgericht Heidelberg am Freitag ein Urteil. Die Anträge der Anklagebehörde und der Verteidiger könnten unterschiedlicher nicht sein: Die Staatsanwaltschaft Heidelberg plädiert auf eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren für den Angeklagten. Die beiden Verteidiger fordern Freispruch für ihren 67-jährigen Mandanten. Die Anklagebehörde hält den Rentner für schuldig, eine Sprengstoffexplosion herbeigeführt sowie gefährliche Körperverletzung und versuchte schwere Körperverletzung begangen zu haben. Mittels selbstgebauter Sprengsätze habe der Elektriker Geld von den Firmen erzwingen wollen. Lediglich für den weiteren Anklagepunkt des vorsätzlich unerlaubten Besitzes von Munition schlugen sie eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen vor. Die Nebenklage stellte keinen Antrag. Der Angeklagte hatte stets seine Unschuld beteuert. Die Serie explosiver Postsendungen hatte am 16. Februar begonnen, als ein Mitarbeiter des Getränkeherstellers ADM Wild in Eppelheim im Rhein-Neckar-Kreis durch eine Verpuffung verletzt wurde, als er ein Paket annahm. Einen Tag später explodierte ein Brief beim Öffnen in der Lidl-Zentrale in Neckarsulm im Kreis Heilbronn. Drei Menschen wurden verletzt. Ein drittes Paket, das an den Babynahrungshersteller Hipp im oberbayerischen Pfaffenhofen an der Ilm adressiert war, wurde in einem Paketverteilzentrum am Flughafen München abgefangen und entschärft. Der Elektriker ist auf freiem Fuß, weil kein dringender Tatverdacht mehr besteht. Nach Ansicht der Verteidigung bestätigt ein anthropologisches Gutachten die Unschuld ihres Mandanten. Dieses basiert auf dem Vergleich von Körpermerkmalen des Angeklagten mit denen einer vermummten Person auf einer Videokamera an einer Poststelle in Ulm. Dort waren die drei Sendungen aufgegeben worden. Ein weiterer Gutachter kritisierte den Einsatz von Suchhunden bei den Ermittlungen. (dpa/mj)

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