Im sogenannten Heidelberger Paket-Bomben-Prozess sprach das Gericht den angeklagten Rentner frei. Der Rentner aus Ulm müsse nur eine Geldstrafe wegen des unerlaubten Besitzes von Munition zahlen, hieß es bei der Urteilsverkündung. Der Mann hatte stets seine Unschuld beteuert. Ein Gutachter hatte ihn schließlich entscheidend entlastet. Der 67-jährige Elektriker war angeklagt, weil er explosive Postsendungen verschickt haben soll, um von den Adressaten Geld zu erpressen. Die Serie begann am 16. Februar bei den wild-Werken in Eppelheim, als ein Mitarbeiter des Getränkeherstellers ADM Wild im Rhein-Neckar-Kreis durch eine Verpuffung nach der Paketannahme verletzt wurde. Einen Tag später explodierte ein Brief beim Öffnen in der Lidl-Zentrale in Neckarsulm. Drei Menschen wurden verletzt. Ein drittes Paket, das an den Babynahrungshersteller Hipp im oberbayerischen Pfaffenhofen adressiert war, wurde in einem Paketverteilzentrum am Flughafen München abgefangen und entschärft. (mho/dpa)