Der Verteidiger des 14-Jährigen, der vor einer Woche wegen Mordes zu neun Jahren Haft verurteilt wurde, will die Entscheidung des Heidelberger Landgerichts nicht hinnehmen. Seine Revision zum Bundesgerichtshof sei eingegangen, teilte das Landgericht auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag mit. Der Teenager hatte im Februar einen 13-Jährigen, den er womöglich für einen Nebenbuhler hielt, mit mehreren Messerstichen getötet. Am Tatort ins Sinsheim befand sich auch ein damals zwölfjähriges Mädchen (Az.: 3 KLs Js / jug).
Die Verteidigung hatte eine Verurteilung zu siebeneinhalb Jahren wegen Totschlags gefordert. Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Jahre Haft beantragt und damit den Strafrahmen für Mord im Jugendrecht voll ausgeschöpft. Von ihrer Seite rechnen Beobachter nicht mehr mit Rechtsmitteln gegen das Urteil. Theoretisch könnten sie noch bis Freitagnacht eingelegt werden.
Geprüft wird bei einer Revision lediglich, ob die juristische Bewertung des Falls korrekt ist – also keine Rechtsfehler begangen wurden. Der Prozess wird nicht noch einmal aufgerollt. Bis zum Ende der Revision durch das Karlsruher Gericht bleibt der Verurteilte in U-Haft. In der Regel wollen die Gerichte einen schnellen Wechsel in die Strafhaft erreichen, da es dort mehr Resozialisierungsmöglichkeiten gibt. (dpa/lsw/asc)