Heidelberg. Ein Schüler am Löwenrot-Gymnasium in St. Leon-Rot hatte im Januar 2024 eine gleichaltrige Schülerin mit einem Messer angegriffen und tödlich verletzt. Wie die Staatsanwaltschaft Heidelberg am Mittwoch mitteilte, sind die Ermittlungen im Fall abgeschlossen – gegen den 18-Jährigen sei bereits Mitte Mai Anklage wegen Mordverdachts erhoben worden.
Dem jungen Mann wird vorgeworfen, am Morgen des 25. Januar 2024 eine gleichaltrige Mitschülerin mit einem Messer heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen angegriffen und getötet zu haben, hieß es in einer Mitteilung.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg führten nach Angaben der Behörde zu dem dringenden Tatverdacht, dass der Tatverdächtige das Opfer in einem Aufenthaltsraum des Gymnasium aufsuchte und mit einem Messer auf die Mitschülerin einstach. Der Angriff erfolgte nach Einschätzung der Ermittlungsbehörden für die Frau völlig unerwartet, weshalb sie sich gegen den Angriff nicht zur Wehr setzen konnte.
Im Zusammenhang mit der anschließenden Flucht mit einem PKW über die Bundesautobahn 5 werden dem Angeschuldigten weitere verschiedene Delikte vorgeworfen. Neben dem Tatvorwurf des verbotenen Kraftfahrzeugrennens werden ihm zwei Fälle des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt.
Der Tatvorwurf der gefährlichen Körperverletzung beziehe sich dabei auf den von dem Angeschuldigten am 25. Januar 2024 verursachten Verkehrsunfall in Seesen in Niedersachsen. Dem Tatverdächtigen werde vorgeworfen, mit stark überhöhter Geschwindigkeit von mindestens 100 Stundenkilometer mit einem auf die Straße einbiegenden Fahrzeug frontal kollidiert zu sein. Der Fahrer des beteiligten Fahrzeugs erlitt dabei ein Schädel-Hirn-Trauma und eine Kiefereckgelenksprellung. Sein Fahrzeug erlitt einen Totalschaden.
Darüber hinaus ist Gegenstand der Anklage eine Körperverletzung zum Nachteil der letztlich getöteten Mitschülerin, die sich am 26. November 2023 ereignet haben soll. Insoweit besteht der dringende Tatverdacht, dass der Angeschuldigte die junge Frau zu Hause in ihrem Zimmer mit der Faust ins Gesicht sowie auf ihren Oberkörper geschlagen habe. Durch die Schläge habe die Frau erhebliche Verletzungen erlitten, insbesondere im Gesicht.
Vor diesem Hintergrund habe die Staatsanwaltschaft Heidelberg gegen den Tatverdächtigen Anklage wegen Mordes, wegen Körperverletzung und wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, mit tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte in zwei Fällen und mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte erhoben.
Die Jugendkammer als Schwurgericht des Landgerichts Heidelberg habe nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Verhandlungstermine zu entscheiden. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung des Angeschuldigten gilt dieser als unschuldig, hieß es in einer Mitteilung. (dls)