Der Tod einer Taube in Heidelberg hat ein Nachspiel vor Gericht. Im Mittelpunkt steht ein 49-jähriger Mann, der im März einer Taube den Kopf abgerissen haben soll, weil er sich nach eigenen Angaben beim Essen gestört fühlte. Beobachter alarmierten die Polizei, der Mann wurde vorübergehend festgenommen. Gegen den Strafbefehl in Höhe von 90 Tagessätzen legte er Widerspruch ein. Jetzt muss sich das Amtsgericht mit dem Fall befassen. Ein Termin steht noch nicht fest. (mho/dpa)