Das Land Baden-Württemberg hält an seinem Plan fest, das ehemalige Gefängnis „Fauler Pelz“ vorübergehend für den Maßregelvollzug zu öffnen. Das Kabinett beauftragte Sozialminister Manne Lucha damit, alle Schritte für eine bis Juni 2025 befristete Nutzung zu unternehmen. Die Stadt und die Universität wehren sich gegen das Vorhaben, weil sie die Liegenschaft des Landes für eigene Zwecke nutzen wollen. In Baden-Württemberg besteht ein Defizit zur Therapie suchtkranker Straftäter. Der „Faule Pelz“ gilt als einzig verbleibende Entlastungsmöglichkeit für das kommende Jahr. Mit einem Aufwand von einer Million Euro könnten kurzfristig 100 Plätze geschaffen werden. Falls Straftäter wegen fehlender Kapazitäten nicht im Maßregelvollzug untergebracht werden könnten, müssten sie auf freien Fuß gesetzt werden, heisst es. (mho/dpa)