Wegen Mordes an einem 13-Jährigen muss sich ein Jugendlicher ab heute vor dem Landgericht Heidelberg verantworten. Der zur Tatzeit 14 Jahre alte Angeklagte soll dem Opfer im Februar in einem Waldstück in Sinsheim aufgelauert haben, als der Junge dort mit einem Mädchen spazieren ging. Den Anklagevorwürfen zufolge stürzte der Angreifer sich von hinten auf den 13-Jährigen, brachte ihn zu Boden und stach ihm mit einem Messer dreimal in den Rücken. Er habe ihn auch an Brust und Hals verletzt, wobei die Hauptschlagader getroffen worden sein soll. Der
13-Jährige starb kurz darauf. Das Mädchen soll in den Plan des Angeklagten involviert gewesen sein. In dem Verfahren vor der Großen Jugendkammer geht es aber nur um den Teenager, der nach früheren Angaben die doppelte, deutsch-türkische Staatsbürgerschaft hat. Aus Gründen des Jugendschutzes hat das Gericht für den gesamten Prozess die Öffentlichkeit ausgeschlossen.
Für das Verfahren sind bislang zehn Fortsetzungstermine angesetzt. Die Kammer hat 34 Zeugen und drei Sachverständige geladen. Ein Urteil könnte sie demnach Anfang Dezember sprechen. Für die Tat sieht das Gesetz bei Jugendlichen eine Jugendstrafe bis zu zehn Jahren vor.