Im Tauziehen um die Nutzung des früheren Gefängnisses «Fauler Pelz» in Heidelberg hat das Land eingelenkt. Das Sozialministerium hat nach eigenen Angaben vom Montag bei der Stadt Heidelberg einen Bauantrag für die Nutzung des Gebäudes für die temporäre Unterbringung von suchtkranken Straftätern gestellt. Zwar sei das Ministerium im Gegensatz zur Stadt noch immer davon überzeugt, dass die bauliche Instandsetzung keinen Bauantrag benötige. Aber da die Kommune auch die vorgesehene Nutzung für den Maßregelvollzug für genehmigungspflichtig halte, werde man sich in diesem Punkt bewegen.
Mit einem Antrag auf die entsprechende Genehmigung werde unnötiger Streit mit der Stadt vermieden, betonte das Ressort von Minister Manne Lucha (Grüne). Ziel sei, eine möglichst einvernehmliche rechtssichere Grundlage für die Nutzung zu bekommen. Wegen des Mangels an Therapieplätzen in den Psychiatrischen Zentren könne sich das Land keine längeren Rechtsstreitigkeiten leisten.
Die Stadt hatte einen Bauantrag des Landes eingefordert und damit gedroht, einen Baustopp zu verfügen. Sie will die seit langem geplante universitäre Nutzung des Areals durchsetzen. Hohe Investitionen in den Bau sprechen aus Sicht der Kommune nicht dafür, dass es sich nur um die versprochene Übergangslösung bis 2025 handelt.