Rund sieben Monate nach dem Amoklauf an der Uni Heidelberg mit zwei Toten schloss die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen ab. Es hätten sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass auch Dritte an der Tat beteiligt waren, teilte die Behörde mit. Auch das Verfahren gegen den Inhaber sowie den Verkäufer eines Wiener Waffengeschäfts sei eingestellt worden. Hier hatte sich der Täter seine Waffen besorgt. Die Abgabe sei nach österreichischem Recht grundsätzlich erlaubt gewesen, heisst es. Der 18-jährige Deutsche schoss am 24. Januar in einem Uni-Gebäude im Neuenheimer Feld um sich. Eine 23 Jahre alte Studentin aus der Pfalz starb, acht Menschen wurden verletzt. Anschließend tötete sich der Schütze selbst. (mho/dpa)