Anwohnende der Heidelberger Altstadt haben vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim im Streit um die Kneipen-Öffnungszeiten einen Teilerfolg errungen. Nun ist die Stadt am Zug.
Heidelberg. Es ist ein Teilerfolg für Anwohner im Streit um die Kneipenöffnungszeiten in der Heidelberger Altstadt. Das Gericht hat bislang allerdings keine konkreten Aussagen dazu gemacht, wie die Änderungen auszusehen haben. Das wird erst in einigen Wochen in einer Begründung im Einzelnen bekannt gegeben. Das neue Lärmgutachten habe bei der Entscheidung eine große Rolle gespielt.
Konkret heißt es in der am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung: „Der 6. Senat des Verwaltungsgerichtshofs hat die beklagte Stadt Heidelberg verurteilt, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats über . . . . die Verlängerung der Sperrzeit in der Altstadt vom 24. Juli 2018 in Gestalt der Änderungsverordnung vom 17. Oktober 2019 zu entscheiden.“
Auf RNF-Nachfrage äußert sich Oberbürgermeister Eckart Würzner wie folgt: „Wir nehmen den Tenor zur Kenntnis und werden zunächst die Urteilsbegründung abwarten, ehe wir über weitere Schritte entscheiden. In diesem Konflikt haben alle Seiten ein berechtigtes Interesse: Anwohnerinnen und Anwohner, Wirtinnen und Wirte und ihre Gäste. Es ist sehr komplex und schwierig, hier einen Ausgleich zu schaffen. Heidelberg ist schließlich nicht nur auf dem Papier die jüngste Stadt Deutschlands, man erlebt das auch in unseren Straßen und Gassen mit ihrer offenen, urbanen Alltagskultur. Besonders restriktive Sperrzeiten sind für so eine Stadt mit fast 40.000 Studierenden einfach nicht angebracht.“
Die klagenden Anwohner versuchen bereits seit Jahren die Öffnungszeiten unter der Woche auf Mitternacht und in den Wochenendnächten auf 1 Uhr festlegen zu lassen. (lg)
Mehr Informationen zum aktuellen Fall in der Heidelberger Altstadt, finden Sie in diesem Beitrag: https://www.rnf.de/mediathek/video/sperrzeiten-in-heidelberg-stehen-die-gastronomen-vor-dem-aus/