Heidelberg hat im Streit um die Nutzung des ehemaligen Gefängnisses „Fauler Pelz“ einen erneuten Dämpfer erlitten. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe lehnte einen Antrag der Stadt ab, wonach die vom Gemeinderat beschlossene Zurückstellung des Bauantrags des Landes Baden-Württemberg sofort rechtswirksam wird. Wie mehrfach berichtet, will das Land das Gefängnis-Areal in der Altstadt vorübergehend in eine Entziehungsanstalt für suchtkranke Straftäter umbauen. Die Stadt plant dagegen auf dem Gelände eine Erweiterung des Universitäts-Campus. Zuvor hatte bereits das Regierungspräsidium die Rückstellung des Baugesuches aufgehoben. Die Aufsichtsbehörde setzte der Stadt eine Frist bis zum morgigen Freitag, die Genehmigung zu erteilen. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes kann die Stadt nun Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof einlegen. (mho/dpa)