Heidelberg. Die Staatsanwaltschaft Heidelberg hat Anklage gegen zwei 27 und 31 Jahre alte Männer erhoben. Diesen wird vorgeworfen, im Internet gewerbsmäßig zahlreiche Betrugs- und andere Straftaten begangen und sich dadurch in Höhe mindestens fünfstelliger Eurobeträge rechtswidrig bereichert zu haben. Wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilte, sollen die Männer in Zusammenarbeit mit weiteren und gesondert verfolgten Personen Taten nach vier Grundmustern begangen haben.
Laut Anklage betrieben die computertechnisch bewanderten Angeschuldigten in großem Umfang sogenanntes „Phishing“. Dadurch erlangten sollen sie mittels gefälschter Nachrichten an Bankkunden und dem Umleiten auf gefälschte Bank-Webseiten die Zugangsdaten der Kunden zum Onlinebanking sowie Informationen über deren Kontostände erlangt haben. Zusätzlich seien die Bankkunden durch Telefonanrufe der Angeschuldigten oder deren Komplizen, die sich jeweils als Bankmitarbeiter ausgaben, dazu veranlasst worden, den Kriminellen den Zugriff auf sogenannte TAN-Verfahren zu gewähren. Dadurch konnten die Angeschuldigten Online-Überweisungen auf Drittkonten veranlassen, die unter falschen Personalien eröffnet worden waren und tatsächlich der Verfügungsgewalt der Angeschuldigten oder deren Komplizen unterlagen. Die erzielten Gewinne teilten die Tatbeteiligten nach vereinbarten Quoten untereinander auf, hieß es weiter.
Die Männer sollen ebenfalls eine Vielzahl sogenannter „Fakeshop“-Betrugstaten gesteuert haben, bei denen über eine Verkaufsplattform zum Schein hochwertige Produkte zum Kauf angeboten und trotz erfolgter Zahlung nicht an die Käufer versandt wurden.
Diese beiden Tatmuster waren laut Staatsanwaltschaft bereits Gegenstand von gegen die Angeschuldigten im Jahr 2022 beziehungsweise 2023 erlassenen und jeweils über mehrere Monate vollzogenen Haftbefehlen.
Weitere Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft führten darüber hinaus zu dem Tatverdacht, dass einer der beiden Angeschuldigten Computerskripte, die er zur Begehung von „Phishing“-Computerbetrugstaten hergestellt hatte, zu Preisen zwischen 400 und 1 500 Euro an Dritte verkaufte. Der zweite Angeschuldigte soll in großem Umfang durch ihn gefälschte Impfnachweise zu Preisen zwischen 100 und 130 Euro verkauft haben.
Für sämtliche Taten seien Kontakte der Tatbeteiligten untereinander und mit Abnehmern über eine Online-Plattform hergestellt worden, auf der anonym illegal erlangte Waren oder Daten gehandelt wurden beziehungsweise die jeweiligen Nutzer sich zur Begehung von Straftaten verabredeten oder bei der Begehung von Straftaten gegenseitig unterstützten.
Die Staatsanwaltschaft Heidelberg hat gegen die beiden Tatverdächtigen im Juli 2024 Anklage wegen Betruges, Computerbetruges und anderer Delikte, insgesamt wegen 47 beziehungsweise 64 Einzeltaten, zur Großen Strafkammer des Landgerichts Heidelberg erhoben. Die Angeschuldigten haben aus Sicht der Staatsanwaltschaft jeweils die Verhängung einer Gesamtfreiheitsstrafe von mehr als vier Jahren zu erwarten.
Die Große Strafkammer habe nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung der Verhandlungstermine zu entscheiden. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung der Angeschuldigten gelten diese als unschuldig, hieß es abschließend in einer Mitteilung. (dls)