Im Prozess um den sogenannten Paketbomber entlastet ein anthropologisches Gutachten den Angeklagten. Nach Auffassungen des Gutachters könne der Angeklagte nicht die Person sein, die auf den Aufnahmen in einer Poststelle zu sehen ist. Sie würden sich in Breite und Höhe des Gesichts und im Gang deutlich unterscheiden, sagte der Sachverständige heute vor dem Landgericht Heidelberg aus. Der 66-Jährige wurde Mitte Februar festgenommen, weil er eine für eine Serie von Sprengstoffangriffen auf Unternehmen verantwortlich sein soll. Die Serie hatte am 16. Februar in Eppelheim begonnen. Dort war in der Warenannahme des Getränkeherstellers ADM Wild ein Mann durch eine Verpuffung verletzt worden, als er ein Paket annahm. (lsw/mj)