Eine Ärztin aus Haßloch zog im Streit mit der Kreisverwaltung Bad Dürkheim den kürzeren. Das Verwaltungsgericht Neustadt wies die Klage der Frau gegen Corona-Regeln in ihrer Praxis ab. Demnach forderte der Kreis von der Ärztin zurecht, dass sie die geltende Verordnung einhalten muss. Die Allgemeinmedizinerin hatte im Mai vergangenen Jahres Hinweisschilder aufgehängt, in der sie sich von den Regeln distanzierte. Patienten beschwerten sich jedoch über Botschaften wie „Es besteht keine Maskenpflicht in unserer Praxis“ oder „Corona ist nicht gefährlicher als eine Grippe!“ Bei Überprüfungen der Kreisverwaltung wurden daraufhin Verstöße geahndet sowie Mindestabstand und Maskenpflicht verfügt. Dagegen klagte die Ärztin. Das Verwaltungsgericht gab jedoch dem Kreis recht. Für dessen Bescheid seien das Infektionsschutzgesetz und die entsprechenden Vorschriften ausreichend gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (mho/dpa)