Ein Nachbarschaftsstreit in Grünstadt beschäftigt seit Jahren die Justiz. Jetzt entschied das Pfälzische Oberlandesgericht in Zweibrücken, dass das verhängte Näherungs- und Kontaktverbot Bestand hat. Die Nachbarn hatten dagegen geklagt. Sie teilen sich den Angaben zufolge eine schmale Hofeinfahrt und griffen sich in den vergangenen zehn Jahren immer wieder gegenseitig an. Dies habe zu mehreren sogenannten Gewaltschutz-Verfahren am Amtsgericht Grünstadt geführt. Das Gericht verfügte schließlich die Kontaktverbote. Eine Rechtsbeschwerde dagegen beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe ließ das OLG nicht zu. (mho/dpa)