Grünstadt. Bei Kontrollen des Sonntagsfahrverbots hat die Polizei drei Verstöße auf der A 6 und A 61 bei Grünstadt festgestellt. Insgesamt wurden neun Fahrzeuge kontrolliert, teilte die Polizei mit. Ein Fall führte die Beamten zu einer Spedition, die sich offenbar einen lukrativen Wettbewerbsvorteil verschafft hatte. Bei dem slowakischen Fahrzeug war aufgefallen, dass die ausgehändigte Ausnahmegenehmigung des Logistikunternehmens für Fahrten an Sonn- und Feiertagen bereits seit Januar erloschen war. Bei weiteren Ermittlungen stellten die Beamten fest, dass die mehr als 30 Fahrzeuge der Spedition seit Ablauf der Genehmigung weiterhin regelmäßig und verbotswidrig an Sonntagen gewerblich im Einsatz waren. Sie hätten lukrative Aufträge bedient und sich somit einen rechtswidrigen Wettbewerbsvorteil verschafft.
Die Weiterfahrt wurde bis Ablauf des Sonntagsfahrverbots untersagt. Gegen die Fahrer der Mehrfahrerbesatzung sowie das Unternehmen wurden Anzeigen gefertigt, hieß es in einer Mitteilung. Weitere Schritte seien mit dem Bundesamt für Mobilität und Logistik sowie der zuständigen Genehmigungsbehörde abgestimmt worden. Dem Unternehmen droht nun die Abschöpfung der rechtswidrig erlangten Gewinne aller widerrechtlich durchgeführten Fahrten seit Ablauf der Genehmigung, eine Unternehmensprüfung im Ausland sowie die Ablehnung der Neuerteilung einer Ausnahmegenehmigung wegen Unzuverlässigkeit. (pol/dls)