Die Bundesregierung will den Cannabis-Konsum in Deutschland legalisieren. Niedersachsens Agrarministerin Miriam Staudte (Grüne) sieht darin ein neues Geschäftsfeld für die Landwirtschaft. Da viele Bauern die Tierhaltung aufgeben, könne der Cannabis-Anbau ein neues Standbein werden, sagte sie kürzlich. Laut Hessischem Bauernverband ist das für die meisten Betriebe in Hessen keine Alternative. «Existenzsorgen von Landwirten, die ihre leeren Ställe für den Hanfanbau zur Verfügung stellen können, werden damit nicht gelöst», betonte eine Sprecherin.
«Drogen- beziehungsweise Medizinalhanf wird bisher – und sicherlich auch künftig – unter strengen Regeln quasi in hochabgesicherten Gebäuden erzeugt», erläuterte sie. Die Erlaubnis werde nach einem Ausschreibungsverfahren erteilt. Genehmigungen seien schwierig zu erhalten. «Wie das in Zukunft geregelt werden soll, ist noch unklar.» Um optimale Erträge zu bekommen, werde Hanf in abgedunkelten Räumen mit künstlicher Beleuchtung kultiviert. «Das ist nicht unbedingt eine landwirtschaftliche Kernkompetenz.» Für die Masse der Betriebe sei der Anbau von Cannabis zu Genusszwecken daher keine Option.
Der Anbauumfang von Nutzhanf mit einem THC-Wert von unter 0,2 Prozent hingegen hat in Hessen in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen – Daten des Landesbetriebs Landwirtschaft Hessen zufolge von etwa 80 Hektar in 2017 auf circa 390 Hektar in 2021. «Nutzhanfanbau und der Anbau von Medizinal- oder Drogenhanf haben nicht viel miteinander zu tun», erklärte die Sprecherin des Hessischen Bauernverbands. «Der bisher angebaute Nutzhanf ist eine ganz normale Ackerkultur, die mit einem geringen Produktionsmitteleinsatz wie anfänglicher Unkrautbekämpfung und Startdüngung auskommt», erläuterte sie.
Zur Frage nach möglichen Chancen für die Landwirtschaft durch den Cannabis-Anbau zu Genusszwecken erklärte Hessens Landwirtschaftsministerium, die Thematik des legalen Anbaus sei bisher noch nicht näher geprüft. Dazu bedürfe es zunächst einer verbindlichen Festlegung bundeseinheitlicher Vorgaben, die rechtssicher umsetzbar seien. «Auf dieser Grundlage können dann Standort-, Sicherheits-, Bau- und Kontrollfragen näher betrachtet werden», erläuterte eine Sprecherin.