Sa, 25.11.2023 , 13:57 Uhr

Geflüchtete Frauen und Mädchen besser vor Gewalt schützen

Gewalt in ihrer Heimat, mitunter Gewalt auf der Flucht und wieder Gewalt in Deutschland: Geflüchtete Frauen und Mädchen benötigen spezielle Unterstützung.

Geflüchtete Frauen und Mädchen sollten aus Sicht des Flüchtlingsrats besonders in Flüchtlingsunterkünften besser geschützt werden. In den Erstaufnahmeeinrichtungen und den sogenannten Sammelunterkünften gebe es erhebliche Sicherheitsbedenken, sagte Meike Olszak vom Flüchtlingsrat. Es gebe in Baden-Württemberg kein einheitliches, öffentlich zugängliches Gewaltschutzkonzept.

«Ein sehr großes Problem vor allem für die Frauen ist, dass sie beispielsweise die Türen nicht von innen verschließen dürfen und sich dadurch unsicher fühlen», sagte Olszak anlässlich des Internationalen Tags zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen am Samstag. Frauen sollten von Anfang an dabei unterstützt werden, bei Verwandten oder in eigenen Wohnungen unterzukommen. Die Wohnpflicht in Erstaufnahmeeinrichtungen und Sammelunterkünften müsse aufgehoben werden.

Problematisch sei auch die Wohnsitzauflage. «Diese ist für die Frauen eine große Hürde, in ein Frauenhaus zu gehen, wenn sie das aufgrund von häuslicher Gewalt tun müssen», sagte Olszak. Rund 50 Prozent aller geflüchteten Menschen weltweit seien Frauen und Mädchen. Viele von ihnen müssten ihre Heimat wegen geschlechtsspezifischer Verfolgung verlassen. Als Beispiele nannte Olszak Genitalverstümmelung etwa in Tschad und Äthiopien, Zwangsverheiratung etwa in Tunesien und Guinea, Zwangsprostitution beispielsweise in der Ukraine oder Verfolgung wegen der sexuellen Orientierung.

Laut Olszak hat das Ankunftszentrum in Heidelberg ein Schutzkonzept entwickelt. Laut diesem können mögliche Schutzmaßnahmen im Einzelfall eine spezielle Unterbringung im Ankunftszentrum selbst sein, eine zeitnahe Verlegung, die Unterbringung in einer Schutzunterkunft und die Auswahl einer geeigneten Kommune. Ein effektiver Gewaltschutz sei eine rasche Trennung von Opfer und Täter. Bei Bedarf soll dem Opfer ein Aufenthalt in einem Frauenhaus oder einer Schutzeinrichtung ermöglicht werden. Die Standortleitung könne überdies für den Täter ein Hausverbot aussprechen. «Hierbei ist sicherzustellen, dass der Täter nicht wohnungslos wird, sondern in eine andere Einrichtung verlegt wird.»

Vanessa Wind vom Frauen und Kinderschutz e.V. in Singen erzählt, dass in ihrem Frauenhaus schon zahlreiche geflüchtete Frauen mit ihren Kindern Unterschlupf gefunden hätten. Meist suchten sie dort erst nach mehreren Jahren Hilfe, wenn sie nach einer gewissen Integration sehen würden, dass es mehr Freiheiten gebe und Männer und Frauen gleichauf seien.

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