Das Frankenthaler Urteil zu zehneinhalb Jahren Haft gegen einen Angeklagten unter anderem wegen versuchten Mordes und versuchten Totschlags ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den Richterspruch sei Revision eingelegt worden, teilte das Landgericht in der Pfalz mit.
Ein 29-Jähriger war verurteilt worden, weil er nach Ansicht des Gerichts 2022 in Speyer eine 16 Jahre alte Bekannte und deren Mutter erstechen wollte. Die Staatsanwaltschaft vermutet Eifersucht als Motiv des Beschuldigten. (dpa/cag)