Frankenthal. Die Klage einer Frau wegen eines vermeintlichen Gesundheitsschadens durch eine Corona-Impfung wird am Dienstag (10 Uhr) vor dem Landgericht in Frankenthal (Pfalz) verhandelt. Die Frau aus Rheinland-Pfalz begründet ihre Klage gegen den Mainzer Impfstoffhersteller Biontech nach Angaben des Gerichts damit, dass es nach einer zweiten Impfung zu einer beidseitigen Lungenarterien-Embolie gekommen sei – also zu einem Verschluss von Blutgefäßen in der Lunge.
Da die Ursache nicht habe festgestellt werden können, führe die Frau diese auf die Impfung zurück. Die Klägerin fordert Schadenersatz und Schmerzensgeld. Biontech hält die Klage für unbegründet. Das Erscheinen der Klägerin und eines zum Abschluss eines etwaigen Vergleichs bevollmächtigten Vertreters der Beklagten wurde vom Gericht angeordnet. Weitere Termine sind zunächst nicht angesetzt, aber möglich.
Ursprünglich war der Prozess bereits für den 10. Oktober terminiert gewesen, musste aber damals wegen der Erkrankung eines Verfahrensbeteiligten verschoben worden. Es handelt sich nicht um den ersten Prozess dieser Art in Deutschland, es wurden bereits einige Klagen wegen vermeintlicher Impfschäden zurückgewiesen. (dpa)