Wegen Mordes und Vergewaltigung einer 17-Jährigen sowie sexuellen Missbrauchs von Kindern ist ein Angeklagter in Frankenthal (Pfalz) zu einer Jugendstrafe von zehn Jahren verurteilt worden. Das Landgericht habe es erwiesen gesehen, dass der damals 17-Jährige im März 2020 das Mädchen an einem Weiher in Ludwigshafen gewürgt habe, «um den Geschlechtsverkehr vollziehen zu können», teilte eine Justizsprecherin am Dienstag mit. Damit sei das Mordmerkmal der «Befriedigung des Geschlechtstriebs» gegeben. Der Angeklagte habe den Tod des Mädchens zumindest billigend in Kauf genommen. Das Urteil der Jugendkammer ist noch nicht rechtskräftig.
Das Gericht sah es zudem als erwiesen an, dass der Angeklagte mit zwei damals unter 14-jährigen Mädchen sexuell verkehrte. Dadurch sei der Tatbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern erfüllt, hieß es. Eine Vergewaltigung konnte hier aber nicht nachgewiesen werden.
Die von der Staatsanwaltschaft beantragte Anordnung des Vorbehalts der Sicherungsverwahrung sprach die Kammer nicht aus. Sie habe die erforderliche hohe Rückfallwahrscheinlichkeit bei dem bislang nicht vorbestraften Angeklagten nicht als gegeben angesehen, hieß es. Wegen des jugendlichen Alters des Angeklagten waren Prozess und Urteilsverkündung nicht öffentlich.