Die Frau, die unter anderem wegen Mordes an dem Ludwigshafener Unternehmer Ismail Torun zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, kann nicht mit einem milderen Urteil rechnen. Die Überprüfung des Urteils habe keine Rechtsfehler ergeben, teilte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit und verwarf die Revision. Im April letzten Jahres verurteilte das Landgericht Frankenthal die Frau aus Stuttgart zusammen mit zwei Mittätern wegen erpresserischen Menschenraubs und Mordes. Neben Torun brachte das Trio auch einen Eppelheimer Automatenaufsteller um. Nach Überzeugung der Richter lockte die Angeklagte ihre Opfer in eine Lagerhalle. Dort wurden sie getötet. Die Kammer stellte die besondere Schwere der Schuld fest – eine Entlassung nach 15 Jahren ist daher nicht möglich. Die lebenslangen Urteile der anderen tatbeteiligten sind bereits rechtskräftig. (mho/dpa)