Die Klage einer Frau wegen eines möglichen gesundheitlichen Schadens durch eine Corona-Impfung wird im Oktober vor dem Landgericht im pfälzischen Frankenthal verhandelt. Der Start des im März verschobenen Zivilprozesses gegen den Mainzer Impfstoffhersteller Biontech werde nun voraussichtlich am 10. Oktober um 10.00 Uhr sein, teilte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch mit.
Die Frau aus Rheinland-Pfalz führe ihre Klage darauf zurück, dass es nach einer zweiten Impfung zu einer beidseitigen Lungenarterien-Embolie gekommen sei, also zu einem Verschluss von Blutgefäßen in der Lunge. Da die Ursache für die Embolie nicht habe festgestellt werden können, führe die Frau diese auf die Impfung zurück. Die Klägerin fordert nun Schadenersatz und Schmerzensgeld.
Für den Termin ist dem Gericht zufolge das persönliche Erscheinen der Klägerin und eines zum Abschluss eines etwaigen Vergleichs bevollmächtigten Vertreters der Beklagten angeordnet worden.
Ein ursprünglich für März geplanter Termin war aufgehoben worden. Damals hieß es, die Klägerin wolle, dass sich statt eines Einzelrichters eine Kammer mit dem Fall befasst. Außerdem sei für die Stellungnahmen der beteiligten Parteien mehr Zeit nötig.
Anfang Juni war vom Landgericht Hamburg eine mündliche Verhandlung im Verfahren um einen möglichen Impfschaden durch den Corona-Impfstoff des Herstellers Biontech überraschend abgesagt worden. Grund sei ein Befangenheitsantrag des Anwalts der Klägerin gegen den Richter, über den zunächst entschieden werden müsse, hieß es. (dpa/lrs)