Die Staatsanwaltschaft Frankenthal geht wegen des mutmaßlichen Kindesmissbrauchs in Edenkoben am 11. September erneut an die Öffentlichkeit. In einem Schreiben weist sie Vorwürfe gegen die Ermittlungen wegen Verstößen gegen die Führungsaufsicht zurück.
Der 61-jährige Tatverdächtige sei am 14. Juli aus der Justizvollzugsanstalt entlassen worden. Der sachbearbeitende Oberstaatsanwalt habe das Ermittlungsverfahren mit Hochdruck betrieben und am 8. September Anklage erhoben. Seine Anklageschrift war mit einem Haftbefehlsantrag wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr verbunden. Die Akte sei aber erst am 14. September beim Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße eingegangen.
Der Oberstaatsanwalt habe von einer weiteren Verfahrensbeschleunigung abgesehen. Es gab zum Zeitpunkt seiner Entscheidung „keine erkennbare Zuspitzung der Lage, welche Anlass für besondere Maßnahmen, wie etwa die Einschaltung eines Boten, geboten hätte“, heißt es. Auch der gestellte Haftbefehlsantrag drängte aus damaliger Sicht nicht zu außergewöhnlicher Eile.
Der Tatverdächtige, der in Untersuchungshaft sitzt, hatte mehrere Vorstrafen. Er soll ein 10-Jähriges Mädchen auf dem Weg zur Schule entführt und missbraucht haben. (wg)