Das Amtsgericht Frankenthal verurteilte einen 78 Jahre alten Autofahrer zu einer Geldstrafe. Der Mann war wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs angeklagt, weil er einen Unfall mit einem Schaden von rund 10 000 Euro verursachte. Wie es heisst, habe der Senior das Auto gefahren, obwohl er wegen geistiger oder körperlicher Mängel nicht mehr dazu in der Lage war. Das habe der Mann auch gewusst. Nach dem Unfall habe er einen desorientierten Eindruck gemacht und erzählt, ein solcher Unfall sei ihm zum wiederholten Male passiert. Der Richter verurteilte den Angeklagten zu 30 Tagessätzen á 15 Euro, also insgesamt 450 Euro. (mho)