Der Angeklagte im Frankenthaler Mordprozess hat gegen das Urteil Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt. Das teilte eine Gerichtssprecherin in der pfälzischen Stadt mit. Damit ist der Richterspruch vom 24.05. noch nicht rechtskräftig.
Sieben Monate nach einer tödlichen Messerattacke auf zwei Männer in Ludwigshafen hatte das Landgericht am Mittwoch die Unterbringung des Angeklagten in einer Psychiatrie verfügt. Der aus Somalia stammende Mann sei wegen einer paranoiden Schizophrenie schuldunfähig.
Der Angeklagte, dessen vermutliches Alter das Gericht mit 30 Jahren angab, soll im Oktober 2022 in Ludwigshafen-Oggersheim mit einem Messer zwei ihm unbekannte Männer auf offener Straße getötet sowie einen zufällig ausgewählten Kunden in einem Geschäft schwer verletzt haben. Den abgetrennten rechten Unterarm eines der Todesopfer soll der Mann auf den Balkon seiner ehemaligen Freundin geworfen haben. Zum Prozessauftakt im Februar hatte er die Taten eingeräumt. (dpa/cag)