Gegen das Urteil von zehn Jahren Jugendstrafe wegen Mordes und Vergewaltigung einer 17-Jährigen hat sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung Revision eingelegt. Das teilte das Landgericht Frankenthal am Mittwoch mit. Hintergrund des Urteils ist eine Tat im März 2020 in Ludwigshafen. Das Landgericht hatte es in der vergangenen Woche erwiesen gesehen, dass ein damals 17-Jähriger ein gleichaltriges Mädchen gewürgt hatte, „um den Geschlechtsverkehr vollziehen zu können“. Der Angeklagte war zudem wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt worden, weil er mit zwei damals unter 14-jährigen Mädchen sexuell verkehrte.