Wegen Totschlags in einer Flüchtlingsunterkunft hat das Landgericht Darmstadt am Freitag einen 25 Jahre alten Mann zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Gleichzeitig verfügte die Kammer, dass er vor Antritt der Haft wegen einer Psychose bis auf weiteres in eine geschlossene Klinik kommt. Der Angeklagte hatte im März seinen 24 Jahre alten Mitbewohner in einer Unterkunft in Einhausen (Landkreis Bergstraße) mit zahlreichen Messerstichen in Kopf und Hals getötet. Wegen der Psychose des Äthiopiers waren auch Staatsanwaltschaft und Verteidigung von einer eingeschränkten Schuldfähigkeit ausgegangen und hatten für eine Unterbringung plädiert. Der psychiatrische Sachverständige hatte beim Angeklagten eine schizophrene Psychose, festgestellt, die bei ihm mit abrupt einsetzenden Erregungszuständen
aber auch tagelanger Bewegungslosigkeit einhergeht. Mit dem Urteil blieb das Gericht unter den Vorstellungen der Anklage und über denen der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hatte auf heimtückischen Mord, die Verteidigung auf Körperverletzung mit Todesfolge plädiert. Zwar sah das Gericht, dass der Angeklagte seinen
Mitbewohner mit den bis zu zehn Stichen töten wollte, weil er sich von ihm beleidigt fühlte. Die Kammer bezweifelte aber, dass er die Tat mit dem Mordmerkmal der Heimtücke begangen hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (mho/dpa)