Mi, 13.09.2023 , 13:19 Uhr

Edenkoben: Entführung einer Zehnjährigen - Tatverdächtiger ist vorbestraft und seit Juli auf freiem Fuß

Der Mann, der eine Zehnjährige entführt und missbraucht haben soll, ist mehrfach vorbestraft – auch wegen Sexualdelikten. Zum Zeitpunkt der Tat in Edenkoben ist der 61-Jährige erst wenige Monate wieder auf freiem Fuß.

Edenkoben/Frankenthal. Der Tatverdächtige im Entführungs- und Missbrauchsfall einer Zehnjährigen in Edenkoben ist bereits wegen Sexualstraftaten, Körperverletzung und Eigentumsdelikten verurteilt worden. Wegen Verstößen gegen Weisungen nach seiner letzten Inhaftierung sei kurz vor der Tat in Edenkoben eine Anklageschrift mit Haftbefehl an das zuständige Amtsgericht verschickt worden, sagte Hubert Ströber, Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Frankenthal, am Mittwoch. Zuvor hatte es Medienberichte darüber gegeben.

Der 61 Jahre alte Tatverdächtige soll im pfälzischen Edenkoben am Montag ein zehnjähriges Mädchen auf dem Schulweg im Auto entführt und sexuell missbraucht haben. Nach einer Verfolgungsjagd mit hohem Tempo und mehreren Verkehrsunfällen nahmen Polizisten ihn fest. Die Zehnjährige war nach Angaben der Ermittler auf dem Rücksitz des Fahrzeugs gefunden worden. Wie sich der in Untersuchungshaft sitzende Mann der Zehnjährigen bemächtigen konnte, wird noch ermittelt.

Der 61-Jährige sei im Jahr 2008 wegen einer Sexualstraftat verurteilt worden und nach Verbüßen der Haftstrafe seit Mitte Juli wieder auf freiem Fuß gewesen, berichtete der Leitende Oberstaatsanwalt. Danach habe er unter Führungsaufsicht gestanden. Bei den Verstößen gegen die Auflagen habe es sich unter anderem um Kontakt- und Aufenthaltsverbote sowie das Tragen einer elektronischen Fußfessel gehandelt. Der Haftbefehl sei wegen des Verdachts der Flucht- und Verdunklungsgefahr von der Staatsanwaltschaft gestellt worden.

Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft sei am 8. September fertiggestellt worden, teilte Ströber mit. Diese müsse auf dem Postweg an das zuständige Gericht übermittelt und dann dort geprüft werden, bevor ein Haftbefehl vollzogen werden könne. (dpa)

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