Bislang sind in Rheinland-Pfalz 612 Anträge wegen möglicher gesundheitlicher Schäden nach einer Corona-Impfung gestellt worden. Davon seien neun Fälle positiv entschieden worden, teilte das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Mainz am Mittwoch mit. Bei den neun anerkannten Impfschadensfällen ging es viermal um den Impfstoff von Astrazeneca, dreimal um den von Johnson & Johnson und zweimal um das Vakzin von Biontech.
199 Anträge wurden den Angaben zufolge abgelehnt. 17 Fälle seien auf andere Art und Weise erledigt worden, etwa indem der Antrag zurückgenommen wurde oder der Antrag an ein anderes zuständiges Bundesland weitergereicht wurde. Die verbliebenen 387 Fälle sind laut Landesamt noch in Bearbeitung.
Das Landesamt teilte mit, nicht jede Erkrankung, die im zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung auftrete, stelle einen Impfschaden dar. Unter einem anzuerkennenden Impfschaden verstehe man die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen einer «über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch eine öffentliche Schutzimpfung». Hierbei müssten sowohl die Impfung an sich, die gesundheitliche Schädigung danach und ein über sechs Monate hinausgehender, bleibender Gesundheitsschaden bewiesen werden. (dpa)