Der Steuerzahlerbund kritisiert das Übergangsgeld für die zurückgetretene Bundesfamilienministerin Anne Spiegel. Die aus Speyer stammende Grünen-Politikerin zog sich am Montag von ihrem Amt zurück. Sie zog damit die Konsequenzen nach der Kritik an ihrem Verhalten als rheinland-pfälzische Umweltministerin bei der Flut-Katastrophe an der Ahr mit 134 Toten. Spiegel wurde nach der Bundestagswahl am 9. Dezember als Bundesfamilienministerin vereidigt und war gut vier Monate im Amt. Nach ihrem Rücktritt stehen ihr nach Berechnungen des Steuerzahlerbundes knapp 76 000 Euro Übergangsgeld zu. Das Übergangsgeld wird laut Bundesministergesetz für die gleiche Anzahl von Monaten gezahlt, die ein ausgeschiedener Minister oder eine ausgeschiedene Ministerin Amtsbezüge erhalten hat. Für die ersten drei Monate gibt es demnach das volle Amtsgehalt und „für den Rest der Bezugsdauer die Hälfte dieser Bezüge“. „Im Fall von Frau Spiegel sind es fast 76 000 Euro an Übergangsgeld für nur rund vier Monate in der Bundesregierung. Insofern sollte die Ampel-Koalition im Bund das zum Anlass nehmen, die überzogenen Versorgungsregeln zu reformieren. Ebenfalls sollte es kein Geld bei Rücktritten geben“, forderte der Verein. (mho/dpa)